Notfall

Notruf 24 Stunden:
in Straf- und verkehrsunfallsachen

0171 / 6426738

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren und als Betroffener in einem OWi-Verfahren steht Ihnen das Recht der Aussageverweigerung zu.

Machen Sie von Ihren umfassenden Schweigerecht Gebrauch !

In jeder Verfahrenslage haben Sie das Recht auf einen Verteidiger. Durch die Polizei und Ordnungsbehörden darf Ihnen das Recht auf einen Verteidiger unter keinen Umständen verweigert werden.
Wir raten Ihnen dringend, vor einer Äußerung immer erst anwaltlichen Rat einzuholen. Unüberlegte und spontane Äußerungen in einer Situation der Aufregung können letztendlich zu einer Verschärfung der Angelegenheit führen.  

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Montag:           
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