Als Beschuldigter in einem Strafverfahren und als
Betroffener in einem OWi-Verfahren steht Ihnen das Recht der
Aussageverweigerung zu.
Machen Sie von Ihren umfassenden Schweigerecht Gebrauch !
In jeder Verfahrenslage haben Sie das Recht auf einen Verteidiger. Durch die
Polizei und Ordnungsbehörden darf Ihnen das Recht auf einen Verteidiger unter
keinen Umständen verweigert werden.
Wir raten Ihnen dringend, vor einer Äußerung immer erst anwaltlichen Rat
einzuholen. Unüberlegte und spontane Äußerungen in einer Situation der
Aufregung können letztendlich zu einer Verschärfung der Angelegenheit führen.